Baumaschinen, die auf Baustellen verwendet werden, dürfen keinen stärkeren Lärm als 85 Dezibel (A), bezogen auf die einzelne Maschine, erzeugen.
Dies gilt insbesondere für: Abbau-, Bohrund Bohrschlaggeräte Druckluftkompressoren Betonmischer Mobile Brechanlagen Betonverdichtungsgeräte Bodenverdichtungsgeräte Ladeund Erdbewegungsgeräte Baustellen-Transportgeräte Krane Seilund Rollbahnen Winden und Aufzüge Pumpen Ventilatoren
Für Abbau-, Bohrund Bohrschlaggeräte mit einem Gewicht unter 50 kg sowie für Druckluftkompressoren mit einer Luftleistung von weniger als 10 m3 je Minute gilt diese Grenze nur, sofern diese Geräte vor dem 1. Januar 1970 angeschafft wurden; sind sie später angeschafft worden, dürfen sie keinen stärkeren Lärm als 80 Dezibel (A) erzeugen. Grundsätze der Lärmmessung