tonalen Verkehrsplanung ein Gesamtverkehrsmodell, das die Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln sowie zwischen der Verkehrsund der Siedlungsentwicklung abbildet.
- Zusammenarbeit
722.61
über das Gesamtverkehrsmodell (GVMV)
(vom 29. April 2015)1, 2
Der Regierungsrat beschliesst:
tonalen Verkehrsplanung ein Gesamtverkehrsmodell, das die Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln sowie zwischen der Verkehrsund der Siedlungsentwicklung abbildet.
Das Amt kann für die Nutzung und die Weiterentwicklung des Modells Partnerschaften mit anderen Gemeinwesen oder Forschungseinrichtungen eingehen.
Die Vereinbarung sieht eine den Interessen der Partner entsprechende Beteiligung an den Entwicklungskosten vor.
Bei Partnerschaften entfallen die Gebühren nach §§ 5 und 7. Nutzung des Modells
Das Amt erbringt folgende gewerblichen Dienstleistungen:
Die Bereitstellung von Modelldaten gemäss Abs. 1 lit. b kann Partnern gemäss § 2 Abs. 1 übertragen werden. Einräumung von Nutzungsrechten
Das Amt räumt Nutzungsrechte am Modell ein, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller folgende Voraussetzungen erfüllt:
Das Amt kann einen schriftlichen Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen verlangen.
Die Gebühr für die Einräumung der Nutzungsrechte am Modell und dessen Verwendung wird vertraglich festgelegt und richtet sich wahlweise nach einem der im Anhang genannten Gebührenmodelle.
Das Amt kann zu Kontrollzwecken Einsicht in die Auftragsbücher der Nutzungsberechtigten nehmen.
Für die Nutzung des Modells im Auftrag des Kantons werden keine Gebühren erhoben.
jede Modellanwendung. Dieser enthält die das Modell betreffenden Erkenntnisse. Gebühr für Unterstützungsleistungen und die Bereitstellung von Daten
Für Unterstützungsleistungen gemäss § 3 Abs. 1 lit. a erhebt das Amt die im Anhang aufgeführten Gebühren.
Für die Bereitstellung von Daten gemäss § 3 Abs. 1 lit. b werden Gebühren nach Massgabe des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 20073 erhoben.