namentlich:
- die Entnahme von Grundund Oberflächenwasser
- für die Wasserversorgung,
- zu Wärmeund Kühlzwecken,
- zu industriellen und gewerblichen Brauchzwecken,
- zur Bewässerung und
- zur Speisung von Weihern;
- die Wasserkraftnutzung;
- die Inanspruchnahme von Gewässern durch Bauten und Anlagen;
- die Materialentnahme aus Gewässern und
- die Erstellung von Bauten und Anlagen im Grundwasserleiter. Gemeingebrauch