Der Verwaltungsrat bezeichnet seinen Präsidenten, den Vizepräsidenten und einen Sekretär, der dem Verwaltungsrat nicht angehören muss.
Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Beschlüsse auf dem Zirkularweg sind zulässig, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
Über die Verhandlungen und die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das der Präsident und der Sekretär unterzeichnen.