Diese Vereinbarung bezweckt die Sicherstellung der rung, Reinigung und des Unterhaltes des mittleren, begehbaren Rheinfallfelsens und seiner die vertragsschliessenden Kantone.
Diese Vereinbarung bezweckt auch die Klärung der touristischen Schifffahrt im Rheinfallbecken zwischen den Uferseiten der beiden Kantone und dem Rheinfallfelsen. Damit wird eine gemeinsame Tourismusdestination mit langfristiger Klärung der Abgeltung der Schifffahrten angestrebt.