Wird für ein öffentliches oder privates Unternehmen das Recht der Expropriation verlangt, so ist das Gesuch hiefür mit einem Projektplan dem Regierungsrat einzureichen. Dieser prüft vor allem, ob die Expropriation in Bezug auf die öffentlichen Interessen sowie mit Rücksicht auf § 10 des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten vom 30. November 18792 statthaft ist.
Die Antragstellung kommt derjenigen Direktion zu, in deren Geschäftskreis die Angelegenheit gehört.