Die Bezirksärztinnen und Bezirksärzte und ihre Stellvertretungen beziehen jährlich Wartegelder sowie Entschädigungen für die einzelnen Verrichtungen.
Die für besondere Aufgaben im ganzen Kanton eingesetzten ausserordentlichen Bezirksärztinnen und Bezirksärzte werden lediglich für die einzelnen Verrichtungen entschädigt.
Den von der Bezirksärztin oder vom Bezirksarzt Zürich zugezogenen ausserordentlichen Stellvertretungen für den polizeiärztlichen Dienst werden Fr. 400 je Dienstwoche ausgerichtet. Für die einzelnen Verrichtungen werden sie ausschliesslich nach der Verordnung über die Gebühren und Kostenansätze der Strafverfolgungsbehörden3 entschädigt.