über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärzt- lichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 bei. 1 OS 77, 241. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022. 3 ABl 2015-06-19. 4 LS 615.
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2 810.6 Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung (WFV) Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) (vom 20. November 2014) Gegenstand und Zweck