Diese Verordnung gilt für die privatwirtschaftliche Ausübung der psychologischen Psychotherapie (Psychotherapie) in eigener fachlicher Verantwortung gemäss Art. 22 des Bundesgesetzes vom
- März 2011 über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz, PsyG)4 und für die psychotherapeutische Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht.
Die Ausübung der Psychotherapie im öffentlichen Dienst richtet sich nach den für die privatwirtschaftliche Tätigkeit geltenden Bestimmungen.