Die Kantonale Ethikkommission (KEK) begutachtet und bewilligt Forschungsprojekte betreffend Krankheiten des Menschen sowie Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers.
Die KEK
- erfüllt die Aufgaben, die das Bundesrecht der kantonalen Ethikkommission zuweist,
- ist die unabhängige Instanz gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst. i des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen5,
- beurteilt im Auftrag der Gesundheitsdirektion medizinische und ethische Fragen im Bereich des Gesundheitswesens.
Mit Bewilligung der Gesundheitsdirektion kann die KEK im Auftrag anderer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein tätig werden. Wahl und Aufsicht