Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Universitätsspital Zürich aufhalten, namentlich Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Studierende, das Personal sowie Dritte im Auftrag des Universitätsspitals Zürich.
Sie gilt in allen Räumen des Universitätsspitals Zürich, auch in solchen des Unterrichts und der Forschung, in Personalunterkünften und -restaurants sowie im gesamten zum Universitätsspital Zürich gehörenden Umgelände.