Bei der Aufnahme legt die Patientin oder der Patient folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis oder gleichwertiger Ausweis,
- unterzeichnete Eintrittserklärung mit der Angabe, in welcher Leistungskategorie die Unterbringung und Behandlung erfolgen soll und welche Mehrleistungen beansprucht werden,
- bei einer Einweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt das entsprechende ärztliche Zeugnis,
- eine vorbehaltlose Kostengutsprache eines Versicherers, einer Amtsstelle oder eines anderen vom Spital anerkannten Garanten oder der Nachweis, dass ein Depot in der Höhe des mutmasslichen Rechnungsbetrags geleistet worden ist,
- soweit nach den Umständen möglich, eine schriftliche Bestätigung der Patientin oder des Patienten, dass sie oder er über die von ihr oder ihm persönlich zu übernehmenden, voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Kenntnis gesetzt wurde.
Werden diese Unterlagen bei der Aufnahme nicht vorgelegt oder bei Notfällen nicht innert fünf Arbeitstagen nachgereicht, kann das Spital eine unverzinsliche Sicherstellung im Umfang des mutmasslichen Rechnungsbetrags verlangen. Die Höhe dieser Sicherstellung kann nicht als Indiz für die zu erwartenden Kosten ausgelegt werden.
Die Kosten für Abklärungen des Spitals im Rahmen der Patientenaufnahme werden der Patientin oder dem Patienten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Das Spital klärt bei der Aufnahme – in Notfällen unmittelbar danach – den Wohnsitz der Patientin oder des Patienten ab. Bei Zürcher Patientinnen und Patienten kann es hierfür Daten der kantonalen Einwohnerdatenplattform beiziehen. -- 7 of 9 --