Der Spitalrat trägt die Gesamtverantwortung für die finanzielle Führung.
Neben weiteren Aufgaben gemäss diesem Reglement erlässt er
- Ausführungsbestimmungen über die finanziellen Kompetenzen der Spitaldirektion,
- ein Reglement zum Umgang mit Drittmitteln.
Er überwacht die Wirksamkeit des finanziellen Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems (IKS) zur rechtzeitigen Erkennung und Begrenzung finanzieller Risiken, zur Einhaltung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung und zur Einhaltung der rechtlichen Grundlagen.
Die Spitaldirektion regelt:
- die Organisation des Rechnungswesens am Kantonsspital Winterthur, insbesondere die internen Aufgaben, Abläufe und Kompetenzen der Departemente, Institute und Dienste,
- die Unterschriftenberechtigung,
- die Rechnungsstellung,
- die Ausführungsbestimmungen betreffend Anforderungen an das Interne Kontrollsystem und das finanzielle Risikomanagement,
- das Berichtswesen.
Der Spitalrat und die Spitaldirektion können im Rahmen des Gesetzes ihre finanzhaushaltsrechtlichen Zuständigkeiten ganz oder teilweise an ihnen nachgeordnete Stellen oder einzelne Personen delegieren. -- 1 of 4 --