Die in der Zuständigkeit des KSW zu regelnden Tarife und Preise sind nach marktwirtschaftlichen Kriterien zu bemessen. Sie sollen nach Möglichkeit die Vollkosten decken.
Die Tarife können nach Abteilungen innerhalb des KSW, medizinischen Fachgebieten, Fallgruppen und Kategorien der Patientinnen und Patienten abgestuft werden.
Für Behandlungen von Patientinnen und Patienten der Kategorien B und C können auf den Tarifen Zuschläge nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen oder, soweit nicht gemäss Gesetz oder Vertrag der Wohnkanton zahlungspflichtig ist, Zuschläge für gemeinwirtschaftliche Leistungen erhoben werden.
Das KSW kann Tarife und Preise für Leistungen angemessen ermässigen, wenn sie für eine Patientin oder einen Patienten eine besondere Härte bedeuten würden. Es berücksichtigt ihre bzw. seine Einkommensund Vermögensverhältnisse sowie die Leistungen von Sozialversicherungen und der Sozialhilfe.
Die Geschäftsleitung kann mit Versicherern, Amtsstellen und anderen Garantinnen und Garanten Verträge abschliessen, in denen von dieser Taxordnung abgewichen wird.
Die Tarife und Preise werden durch die Geschäftsleitung in der Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur vom 7. Juli 2023 (VVO TO KSW) geregelt. Die Vollzugsverordnung unterliegt der Genehmigung durch den Spitalrat. Tarife Grundversicherung