Die Durchführung von Prüfungen im Rahmen dieser Verordnung dient insbesondere folgenden Zwecken:
- Schutz der Gesundheit aller Studierenden und dem beteiligten Personal,
- Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus an der Universität Zürich (UZH),
- Verhinderung von Nachteilen für die Studierenden mit Bezug auf ihr Studium,
- Planungssicherheit für die Fakultäten mit Bezug auf die Prüfungsorganisation. Online- Prüfungen