Der Kanton gewährt den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung mit Sitz im Kanton Zürich, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, auf Gesuch hin Ausfallentschädigungen für die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern.
Die Ausfallentschädigungen decken 100% der entgangenen Betreuungsbeiträge.
Sind in den Betreuungsbeiträgen Kosten für Mahlzeiten und andere Sachkosten enthalten, werden Fr. 8 pro Tag und Kind abgezogen.
Im Übrigen richten sich die Ausrichtung und Bemessung der Ausfallentschädigungen sinngemäss nach Art. 2 und 3 der Verordnung vom
- Juni 2021 über Finanzhilfen an die Kantone für Massnahmen zugunsten von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Zusammenhang mit Covid-194.