Die Gemeinden organisieren die Schulzahnpflege. Sie umfasst:
- vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei Schülern,
- die regelmässige Aufklärung von Eltern und Schülern über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege,
- die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schüler.
Ausserdem können von Zeit zu Zeit statistische Erhebungen über das Ausmass der Zahnschäden bei den Schülern getroffen werden. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion8 sind befugt, im gegenseitigen Einvernehmen selbst solche Erhebungen vorzunehmen.