Kantonale Behörde im Sinne des Arbeitsgesetzes und seiner Ausführungserlasse ist das Amt für Wirtschaft6. Es vollzieht diese Erlasse auf kantonaler Ebene, soweit damit nach kantonalem Recht keine anderen Organe betraut sind. Der Vollzug schliesst auch den Arbeitnehmerschutz gemäss Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zum Schutz vor Passivrauchen2 und der dazugehörenden Verordnung3 ein.5
Die Volkswirtschaftsdirektion kann die Rechte und Pflichten gemäss Abs. 1 den Städten Winterthur und Zürich übertragen.
Andere staatliche Stellen können zur Mitwirkung beim Vollzug herangezogen werden. Rekursinstanzen