Läden der Detailhandelsbetriebe sind Geschäftslokale und ständige Verkaufsstellen mit einem Angebot an Waren zur Veräusserung an Endverbraucher.
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle bleiben die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes3 vorbehalten.
- Zentren des öffentlichen Verkehrs