Der Regierungsrat legt durch Verordnung insbesondere fest: das Verfahren, die Bedingungen für die Gewährung und den Umfang der staatlichen Leistungen sowie den Inhalt der Eigentumsbeschränkungen.
Er erlässt Vorschriften über die höchstzulässigen und anrechenbaren Investitionskosten und die Anforderungen an die Wohnbauten.
Er legt die Voraussetzungen fest, welche die Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in personeller und finanzieller Hinsicht zu erfüllen haben, und regelt, wie die Einhaltung dieser Voraussetzungen überprüft wird.
Er setzt die Bedingungen für die Rückzahlung und die Voraussetzungen für die Rückforderung der staatlichen Leistungen fest.
Er bestimmt für den Fall vorübergehender Zweckentfremdungen, wie die staatlichen Leistungen zu verzinsen sind und welcher monatliche Mindestbetrag dabei zu entrichten ist. -- 3 of 5 --