Anbietende von Dienstleistungen in der Familienpflege bewahren die Daten über die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen während 100 Jahren auf.
Wird eine Trägerschaft, die ein Dienstleistungsangebot in der Familienpflege betreibt, aufgelöst, übergibt sie die Daten über die von ihr betreuten Kinder und Jugendlichen dem Amt für Jugend und Berufsberatung (Amt) zur Aufbewahrung. Anbietende von Heimpflege