Der Verursacher eines A-, Boder C-Ereignisses trägt sämtliche Aufwendungen für den Einsatz und die nachfolgende Sanierung einschliesslich eines nach der Schwere des Ereignisses bemessenen Anteils an die Aufwendungen für
- den Unterhalt und Betrieb der Stützpunkte im Bereich des ABC- Schutzes sowie des B-Regionallabors,
- die altersbedingte Erneuerung der für den ABC-Schutz erforderlichen Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Ausrüstungen und Materialien,
- die Ausbildung im ABC-Schutz.
Sind mehrere Verursacher beteiligt, tragen sie die Kosten entsprechend ihren Anteilen an der Verursachung.
Die Gebäudeversicherungsanstalt führt eine zentrale Inkassostelle und erlässt eine Verfügung über den Kostenersatz.
Die Gebäudeversicherungsanstalt und das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft erlassen einen Tarif über die zu verrechnenden Kosten.
Bei fehlendem, unbekanntem oder zahlungsunfähigem Verursacher kann die Gebäudeversicherungsanstalt den Gemeinden, die einen Stützpunkt für den ABC-Schutz betreiben, angemessenen Ersatz für die Kosten des Feuerwehreinsatzes leisten. Hoheitliche Tätigkeit