Die vorgesetzten Angehörigen einer Feuerwehr verfügen über folgende Dienstgrade: Funktion Grad Kantonale/r Feuerwehrinspektor/in Oberst Kantonale/r Feuerwehrinspektor-Stellvertreter/in Oberstleutnant Kommandant/in Stützpunktfeuerwehr Major Kommandant/in Ortsfeuerwehr Hauptmann Kommandant/in Betriebsfeuerwehr, Hauptmann, Oberleutnant Chef/in Betriebslöschzug, oder Leutnant Stabsoffizier/in Zugchef/in Oberleutnant Zugchef-Stellvertreter/in Leutnant Materialverwalter/in Feldweibel Rechnungsführer/in Fourier Gruppenchef/in Wachtmeister Gruppenchef-Stellvertreter/in Korporal Soldat/in mit besonderen Aufgaben Gefreiter
Die Gemeinden und Betriebe regeln das Wahlund Beförderungsverfahren für ihre Feuerwehr. Beförderungen zum Korporal, Leutnant, Hauptmann und Major werden nur vorgenommen, wenn die von der GVZ durchgeführten Beförderungskurse bestanden sind; Ausnahmen sind durch die GVZ zu genehmigen.
Die Berufsfeuerwehren verleihen die Dienstgrade im Einvernehmen mit der GVZ.