Für den Einsatz von Verbrauchsmaterial werden die Kosten für den Ersatz des Materials, zuzüglich 10% Umtriebsentschädigung, verrechnet. Die Kosten basieren auf dem Richtpreis des von der GVZ betriebenen Materiallagers (ohne Subventionen) oder, wenn dort nicht erhältlich, auf dem Selbstkostenpreis.
Für die Entsorgung von mit toxischen oder umweltgefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser und Abfällen werden die tatsächlichen Entsorgungskosten, zuzüglich 3% Umtriebsentschädigung, verrechnet.
Für die Reinigung von Kanalisationsanlagen und weitere Sanierungsarbeiten werden die von den ausführenden Dritten in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich 3% Umtriebsentschädigung, verrechnet.
Für Untersuchungen des Gewässerschutzlabors oder von weiteren Laboratorien werden die von diesen in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich 3% Umtriebsentschädigung, verrechnet. -- 3 of 4 --
Personalkosten der Feuerwehren gegenüber der GVZ