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861.34

Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ)

(vom 17. Dezember 2018)1

Präambel

Tarifordnung Alarmierung 861.34

(vom 17. Dezember 2018)1

Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich,

gestützt auf § 24 a Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das

Feuerwehrwesen vom 24. September 19783, § 15 der Feuerwehrverord-

Art. 4 nung vom 22. April 20094 und

der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni 19662, beschliesst: Anwendungsbereich

Art. 1

Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten den Partnerorganisationen und Privaten gemäss § 15 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung für von der GVZ zur Verfügung gestellte Alarmierungskomponenten und -dienstleistungen auferlegt werden. Die Tarifordnung gilt sinngemäss für den Bezug von zusätzlichen Pagern der Feuerwehr für die Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben sowie zusätzlichen Reservepagern.

Die Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Kosten in einer Leistungsvereinbarung mit der GVZ geregelt sind.

Die GVZ regelt die Voraussetzungen zur Finanzierung der Alarmierungskomponenten für die Erstalarmierung der Feuerwehr in einer separaten Weisung. Anspruchsberechtigung und Rechnungstellung

Art. 2

Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber den Bezügern gemäss § 1 Abs. 1 ist die GVZ.

Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die Rechnungstellung anteilmässig. Tarif Alarmierungskomponenten

Art. 3

Jährliche Pagerund Verwaltungskosten pro Teilnehmer Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement) Fr. 324.00 Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC sowie Mutationen) Fr. 36.00 Total Fr. 360.00 -- 1 of 2 --

861.34 Tarifordnung Alarmierung Nutzungskosten pro Fall Pager-Ruf (GVZ-RIC) Fr. 0.50 Ersatz verlorener oder zerstörter Pager Fr. 250.00 Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei Rücksendung Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC) Fr. 100.00 Zubehör und Ersatzteile Preisliste GVZ Kosten für den Bezug von Alarmierungsdienstleistungen der ELZ

Art. 4 Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale

(ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Jährliche Lizenzkosten Feuerwehr-Administrations-System (FAS) pro Organisation Lizenzkosten FAS Fr. 195.00 Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZ pro Teilnehmer Kostenanteil ELZ (Pagerund SMS-Alarmierung) inkl. Transfer auf Pagerund SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfallebene Telefonalarmierung Fr. 30.00 Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt, in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist. Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK):

  1. TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr. 264.00
  2. AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr. 120.00 Ist ein Teilnehmer derselben Organisation in mehrere TK oder AK eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in Rechnung gestellt.

Art. 5 Inkraftsetzung

Diese Tarifordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.