Dieses Gesetz bezweckt, dass der administrative Aufwand der Unternehmen bei der Erfüllung von Vorschriften möglichst gering ist. Die Gesetzgebung soll insbesondere den Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechnung tragen.
Der Kanton sorgt namentlich dafür, dass
- die Zahl der anzusprechenden Behörden oder Verwaltungsstellen tief ist,
- für den Verkehr mit Behörden und Verwaltung elektronische Mittel zur Verfügung stehen,
- die Formulare einheitlich und einfach ausgestaltet werden,
- die von den Behörden und Verwaltungsstellen benötigten Daten möglichst einheitlich definiert werden,
- einmal erhobene Daten mit Zustimmung der Unternehmen auch weiteren Behörden oder Verwaltungsstellen, die sie benötigen, zur Verfügung stehen. Behörden und Verwaltung