Die Sicherheitsdirektion legt einen Stundenansatz fest, nach welchem die zur Einbehaltung der Gebühren und Spesen ermächtigten Eichmeisterinnen und Eichmeister für folgende Tätigkeiten entschädigt werden:
- die Durchführung der Nachschau,
- der Besuch der vom Eidgenössischen Amt für Messwesen durchgeführten Ausund Weiterbildung,
- die Ausführung weiterer amtlicher Tätigkeiten im Auftrag der Sicherheitsdirektion.
Diese Entschädigungen werden auch ausgerichtet, wenn die zur Einbehaltung der Gebühren und Spesen ermächtigten Eichmeisterinnen und Eichmeister für die in Abs. 1 lit. a–c genannten Tätigkeiten die von ihnen angestellten Eichassistentinnen und Eichassistenten abordnen müssen.
Für die Spesen gelten die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts.