Ziff. 1–16 des Reglements über die Organisation des Konzerns der Zürcher Kantonalbank vom 23. Juni 20113 umschriebenen Geschäftstätigkeiten.5 -- 1 of 5 --
951.13 Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der ZKB
Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen für Bankdienstleistungen im Sinne von § 2 dieser Richtlinien zählen namentlich das Anlageund Spargeschäft, das Hypothekarund Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr. Das Angebot von Bankdienstleistungen der Zürcher Kantonalbank berücksichtigt insbesondere auch Anliegen von kleinen und mittleren Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Landwirtschaft und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Die Grundbedürfnisse für Bankdienstleistungen ergeben sich aus den jeweils herrschenden Nachfrageverhältnissen. Rahmenbedingungen für die Erfüllung des Leistungsauftrages