Beginn der Rechtspersönlichkeit
Rechtspersönlichkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im schweizerischen Zivilrecht beginnt sie beim Menschen mit der lebendigen Geburt. Vor der Geburt kann das gezeugte Kind bedingt geschützt werden, etwa im Erb- oder Haftpflichtrecht, sofern es später lebend geboren wird. Damit wird volle Rechtssubjektivität von vorgeburtlichen Schutzinteressen unterschieden. Fragen zu Embryonen, Fortpflanzungsmedizin oder Schwangerschaft unterliegen zusätzlich öffentlich-rechtlichen, medizinrechtlichen und ethischen Vorgaben.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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