Medienbezogene Ehrverletzung
Rechtswidrige Rufschädigung durch veröffentlichte Aussagen in Journalismus, Rundfunk, Unterhaltung, sozialen Medien oder Werbung.
Medienbezogene Ehrverletzung betrifft Aussagen, die den Ruf einer Person oder Organisation in Printmedien, Rundfunk, Online-Plattformen, Filmen, Podcasts, Werbung oder Unterhaltungsformaten beeinträchtigen. Das schweizerische Recht schützt Ehre und Persönlichkeit, wahrt aber auch Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Satire und Berichterstattung im öffentlichen Interesse. Folgen können zivilrechtlich, strafrechtlich, vertraglich oder aufsichtsrechtlich sein, je nach Aussage, Verschulden, Wahrheit, Kontext und Abhilfe. Medienakteure sollten Tatsachen prüfen, Meinung und Tatsache trennen, Gegendarstellungen beachten, Beweise sichern und grenzüberschreitende Risiken einschätzen.