Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende umfassen Einwilligung in Behandlungen, Behandlungsverzicht, Schmerztherapie, Palliative Care, Patientenverfügungen und Vertretung urteilsunfähiger Personen. In der Schweiz stehen Patientenautonomie und Urteilsfähigkeit im Zentrum: urteilsfähige Personen dürfen Eingriffe ablehnen, und Patientenverfügungen leiten die Versorgung bei späterer Urteilsunfähigkeit. Suizidhilfe wird anders behandelt als aktive Tötung und unterliegt strafrechtlichen, medizinischen und berufsethischen Grenzen. Auch kantonale Gesundheitspraxis, Spitalrichtlinien und Standesethik sind relevant. Vergleichend wichtig sind Begriffe, Sicherungen, Dokumentation und die Rolle Angehöriger oder Gerichte.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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