Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Informierte Einwilligung

Die informierte Einwilligung ist Kern der medizinischen Selbstbestimmung. Vor einer Behandlung müssen Fachpersonen verständlich über Diagnose, geplanten Eingriff, wesentliche Risiken, erwarteten Nutzen, Alternativen und Folgen einer Ablehnung informieren. In der Schweiz kann die Zustimmung je nach Situation ausdrücklich oder konkludent erfolgen; bei schweren oder nicht dringlichen Eingriffen ist sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Voraussetzung ist Urteilsfähigkeit. Fehlt sie, werden vertretungsberechtigte Personen oder Patientenverfügungen relevant. In Notfällen kann ohne vorgängige Zustimmung behandelt werden, wenn Aufschub gefährlich wäre und der mutmassliche Wille dafür spricht.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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