Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ist das zuständige Departement gemäss RMG.
Die Fachstelle Datenaustausch ist die zuständige Amtsstelle gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG) vom 23. Juni 2006[3] und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) vom 9. Juni 2017[4].