Als kantonale Amtsstelle (kantonales Wahlbüro), welche die Nationalratswahlen leitet und beaufsichtigt, wird die Staatskanzlei bestimmt.
Der Staatskanzlei obliegen insbesondere die Entgegennahme und Bereinigung der Wahlvorschläge, die Erstellung und Zustellung der Wahlzettel, die Ermittlung, Zusammenstellung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse sowie die Übermittlung der Wahlunterlagen an die zuständigen Bundesinstanzen.