Die aargauischen Gerichte können mit Bewilligung der Justizleitung Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten anstellen.
Die Anstellungsbehörde ist für die Anstellung der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und die Auflösung des Praktikantenverhältnisses zuständig.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften für das Personal.