Die Gerichte Kanton Aargau informieren angemessen und kommunizieren offen und transparent.
Sie informieren die Öffentlichkeit insbesondere mit folgenden Mitteln:
- Auskunft und Stellungnahme,
- Medienmitteilung,
- Medienkonferenz,
- öffentliche Auflage von Entscheiden,
- Publikation von wegleitenden Entscheiden.