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155.900

Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau

Vom 27.10.2013 (Stand 01.11.2013)

Präambel

Das Justizgericht
beschliesst:

Art. 1 Amtssitz

Das Justizgericht hat seinen Sitz in Aarau.

Art. 2 Organisation

Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Justizgerichts bilden das Plenum. Dieses entscheidet über organisatorische Angelegenheiten.

Das Vizepräsidium wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch das Plenum bestimmt.

Bei Ausstand und im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds bezeichnet das Präsidium das Ersatzmitglied, das beigezogen wird.

Art. 3 Präsidialzuständigkeit

Eingaben, für deren Behandlung das Justizgericht offensichtlich nicht zuständig ist, können vom Präsidium des Justizgerichts beantwortet werden.

Dem Präsidium des Justizgerichts steht es frei, Kanzleipersonen und Gerichtsschreiberinnen beziehungsweise Gerichtsschreiber beizuziehen oder eine eigene Personal- oder Kanzlei-Infrastruktur zu nutzen. Für die Entschädigung des Personals gilt das kantonale Personalrecht.

Art. 4 Kanzleiaufgaben

Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhofstrasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie an das Präsidium des Justizgerichts weiter.

Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Egress

Aarau, 27. Oktober 2013
2013/7-18

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
27.10.2013 01.11.2013 Erlass Erstfassung 2013/7-18

Änderungstabelle - Nach Paragraph

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 27.10.2013 01.11.2013 Erstfassung 2013/7-18