Die Aargauische Pensionskasse (APK) ist eine selbstständige öffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit im Sinne von Art. 48 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982[2].
Die APK hat ihren Sitz in Aarau.
Die APK wird im Kapitaldeckungsverfahren geführt. Sie bilanziert in geschlossener Kasse (Art. 65 BVG). *