Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Schweiz
. * 1 Kanton Aargau, RR
. * 1 Kanton Schaffhausen, RR
. * 1 Planungsverband Fricktal Regio, Präsident
. * 1 Planungsverband Zurzibiet, PR
. * 2 Kommunalvertreter (je 1 aus dem Kt. AG; 1 aus dem Kt. SH)
- Deutschland
. * 1 Land Baden-Württemberg, RP
. * 1 Landkreis Waldshut, LR
. * 1 Landkreis Lörrach, LR
. * 1 Regionalverband Hochrhein-Bodensee
. * 2 Kommunalvertreter (je 1 aus dem LK WT und 1 aus dem LK LÖ)
. * …
Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, die sich aus den Zielen und Aufgaben der HRK ergeben und die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung der Plenarversammlung oder dem Präsidenten vorbehalten sind. *
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bis Der Vorstand wählt die Personen, welche die Funktion des Präsidenten und des- sen Stellvertreter ausüben. *
Der Vorstand *
- * entscheidet über die Strategische Ausrichtung der HRK sowie die Umsetzung von Themenschwerpunkten und Projekten,
- * setzt Anträge aus der Plenarversammlung um,
- * setzt Arbeitsgruppen und Fachausschüsse ein,
- * berät das Budget,
- * setzt die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle ein,
- * entscheidet über die Aufnahme neuer Partner,
- * entscheidet über die Geschäftsführung, beziehungsweise beruft sie ab.
Der Vorstand tagt mindestens einmal jährlich. Er tagt darüber hinaus auf Wunsch des Präsidenten. *