Die Entschädigung der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) beträgt pro Amtsjahr pauschal Fr. 20'000.–.
Die Spesenpauschale beträgt pro Amtsjahr Fr. 1'000.–.
Der Anspruch auf die Entschädigungs- und Spesenpauschale verringert sich bei unterjähriger Amtsdauer anteilsmässig (pro rata temporis).