Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau (BVSA) erfüllt zusätzlich zu den ihr gemäss dem Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (G-BVSA) vom
. Januar 2013 1) obliegenden Aufgaben die Aufsicht gemäss Bundesgesetzgebung gegenüber Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die ihrem Zweck nach der beruflichen Vorsorge dienen, mit Sitz im Kanton Solothurn.
Die Aufsicht wird gemäss Bundesrecht und ergänzend gemäss dem Recht des Kantons Aargau ausgeübt.