Der Kanton Aargau betreibt in Lenzburg die geschlossene Justizvollzugsanstalt. Sie besteht aus einer Strafanstalt für männliche Erwachsene und einem Zentralgefängnis für verschiedene Vollzugsformen gegenüber Frauen, Männern und Jugendlichen. *
In der Strafanstalt werden vollzogen: *
- Freiheitsstrafen, stationäre Massnahmen und Verwahrungen;
- ambulante Massnahmen während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe;
- vorzeitiger Sanktionsvollzug;
- Untersuchungs- und Sicherheitshaft;
- …
- andere freiheitsentziehende Sanktionen bis zum Übertritt in die geeignete Anstalt, höchstens aber für drei Monate.
Im Zentralgefängnis werden vollzogen: *
- Untersuchungs- und Sicherheitshaft;
- Kurzstrafen;
- Halbgefangenschaft;
- Auslieferungshaft mit Zustimmung der gefangenen Person;
- andere freiheitsentziehende Sanktionen bis zum Übertritt in die geeignete Vollzugsanstalt;
- Freiheitsentzug gemäss Jugendstrafgesetz;
- Sanktionen, die insbesondere aus zeitlichen Gründen nicht in einer Vollzugs- und Massnahmenanstalt vollzogen werden können.