Mit der schriftlichen Anmeldung zur Anwaltsprüfung sind einzureichen:
- ein kurz gefasster Lebenslauf mit dem bisherigen Bildungsweg;
- ein Handlungsfähigkeitszeugnis;
- ein aktueller Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister;
- der Ausweis über ein abgeschlossenes juristisches Studium an einer schweizerischen Hochschule oder ein gleichwertiges Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat;
- der Ausweis über eine hinreichende rechtspraktische Tätigkeit.