Alle Datenlieferantinnen und ‑lieferanten stellen sicher, dass nur richtige und vollständig nachgeführte Daten in das NAREG eingetragen oder der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
Die Datenlieferantinnen und ‑lieferanten, die Daten in das NAREG eintragen oder übertragen, sind für die Mutation dieser Daten verantwortlich.
Alle Datenlieferantinnen und ‑lieferanten müssen Mutationsanträge von Dritten auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Gesundheitsfachpersonen im Sinne des Art. 1 Absatz 1 teilen der für die Eintragung der entsprechenden Daten zuständigen Stelle falsche oder fehlende Angaben durch Mutationsantrag mit.
Jede Mutation ist durch das SRK zu protokollieren.