Zum pauschalen Personalaufwand pro Vollzeitstelle werden gezählt:
- die Bruttolohnsumme der Lehr- und Schulleitungspersonen einschliesslich Stellvertretungen an Kindergärten und an der Volksschule;
- die Weiterbildungskosten;
- die Kosten für die Schulaufsicht und das Mentorat;
- die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers einschliesslich der Teuerungszulagen auf Renten und Leistungen auf Grund vorzeitiger Pensionierungen;
- die Kosten für die inner- und ausserkantonale Spitalschulung.
Massgebend sind nur diejenigen Löhne, die auf Grund der vom Kanton auf der Basis tatsächlicher Verhältnisse bewilligten Pensen anfallen. Weitergehender Personalaufwand wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vollumfänglich in Rechnung gestellt.