Der Kanton übernimmt den vollen Personalaufwand für die Erteilung des lehrplanmässigen Instrumentalunterrichts, die regionalen Integrations- und Berufsfindungsklassen, die regionalen Integrationskurse, die Einschulungsvorbereitungskurse sowie in Bezug auf diejenigen Ressourcen, die im Rahmen der Zusatzkomponente 1 gemäss Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung) vom 20. März 2019 anfallen. *
- …
- …
- …
- …
- …
- …
- …
- …
- …
Der Kanton übernimmt ab dem 24. Februar 2022 bis Ende Schuljahr 2022/2023 den vollen Personalaufwand für die Erteilung des Regelschulunterrichts durch Lehr- und Assistenzpersonen an schutzbedürftige Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine. *
… *