Die Mitglieder des Erziehungsrats erhalten für ihre Tätigkeit, insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, und die damit verbundenen Auslagen eine pauschale Jahresentschädigung von Fr. 8'000.–. *
Für die Präsidien von Kommissionen kann die Jahrespauschale um bis zu Fr. 5'000.– erhöht werden. *