Zur Bestreitung der laufenden Ausgaben, die für die Erledigung allgemeiner Aufgaben und der Aufgabe gemäss § 77 Abs. 4 des Schulgesetzes erforderlich sind, erhält der Schulrat jedes Bezirks jährlich einen Sockelbeitrag von Fr. 1'000.– zuzüglich eines Pauschalbetrags von Fr. 15.– pro Volksschulabteilung im jeweiligen Bezirk. *
Der Pauschalbetrag pro Volksschulabteilung wird reduziert, wenn die Reserven des Schulrats den Betrag gemäss Absatz 1 überschreiten. *