Einschulungs-, Klein- und Werkjahrklassen sind Abteilungen der Volksschule. Klein- und Werkjahrklassen sind nach heilpädagogischen Grundsätzen zu führen.
Für die Lehrkräfte von Einschulungsklassen ist in der Regel eine heilpädagogische Zusatzausbildung nicht erforderlich.
Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind für diese Klassen die Bestimmungen für die Volksschule massgebend.