In das erste Semester eines Berufsmaturitätsbildungsgangs für Lernende der beruflichen Grundbildung wird definitiv aufgenommen, wer *
- am Ende des ersten oder zweiten Semesters der 3. Klasse der Bezirks- beziehungsweise Sekundarschule in den Fächern und nach Berechnung gemäss Anhang 5 einen arithmetisch auf eine Dezimalstelle gerundeten Notendurchschnitt von mindestens 4,4 beziehungsweise 5,3 erzielt hat.
- …
Die in Absatz 1 aufgeführten Notendurchschnitte berechtigen zur einmaligen Aufnahme auf Beginn eines der beiden Schuljahre, die im Anschluss an die 3. Klasse der Bezirks- oder Sekundarschule folgen. *
Wer die Voraussetzungen von Absatz 1 nicht erfüllt, hat eine Aufnahmeprüfung gemäss §§ 5 ff. zu bestehen.